Kennzeichnungen für Spiele

Was Altersfreigaben über den Spielinhalt verraten
Foto: Cathy Yeulet/123rf.com
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Die Siegel der USK geben an, ab welchem Alter ein Spiel freigegeben ist. Doch was sagt das eigentlich über den Inhalt eines Spiels aus?

Bestimmt ist es Ihnen schon aufgefallen, das farbige, quadratische Siegel der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf der Verpackung eines Spiels. Es gibt an, ab welchem Alter ein Spiel geeignet ist. In Deutschland ist die USK-Einstufung nach dem deutschen Jugendschutzgesetz rechtlich bindend. Ein Spiel mit einer Freigabe “ab 16 Jahren” darf also nicht an Personen verkauft werden, die jünger als 16 sind.

Einzig Erziehungsberechtigte haben nach Artikel 6 des Grundgesetzes das Privileg, ihrem Kind mediale Inhalte zugänglich zu machen, die nicht für ihre Altersstufe freigegeben sind. Es ist deshalb wichtig, zu wissen, welche Bedeutung hinter einem USK-Alterssiegel sonst noch steckt.

Die USK-Alterssiegel und ihre Bedeutung

Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Spiele mit diesem Siegel sind aus Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Es gibt weder Szenen, die negative Gefühle wie Angst oder Ekel auslösen können, noch irgendwelche Darstellung von Gewalt. Die Einstufung bezieht sich allerdings nicht auf den Schwierigkeitsgrad oder die Komplexität eines Spiels.

Freigegeben ab 6 Jahren
Die Spiele wirken “abstrakt-symbolisch, comicartig und unwirklich”. Auch bei diesen Spielen gibt es keine Gewaltdarstellung. Allerdings versetzen Spiele mit dieser Alterskennzeichnung den Spieler möglicherweise in unheimliche Szenarien oder die Spiele könnten durch ihre Aufgabenstellung und Geschwindigkeit auf Kinder unter sechs Jahren belastend wirken.

Freigegeben ab 12 Jahren
Diese Spiele beinhalten Szenen mit “kampforientiertem Grundmuster”, um bestimmte Aufgaben zu lösen. Das heißt, das Spielkonzept setzt beispielsweise auf die Faszination von Militärgerätschaft aus der Geschichte, oder der Spieler schlüpft in die Rolle tapferer Helden aus Filmen oder Mythen. Dabei kommt es zu Kämpfen gegen Feinde. Die Spiele handeln meist in einer fiktiven Umgebung.

Freigegeben ab 16 Jahren
Gewaltdarstellungen sind in diesen Spielen ein Bestandteil zur Lösung von Aufgaben, auch mit Einsatz von Waffen. Die Kampfhandlungen richten sich an “menschenähnliche” Figuren. Die Darstellung von Blut ist minimal oder nicht vorhanden. Die dargestellte Action ist mitunter atmosphärisch und rasant, die Handlungsorte sind eher fiktiv oder historisch angelegt.

Freigabe ab 18 Jahren / Keine Jugendfreigabe
Inhalt dieser Spiele ist Gewalt gegen andere Charaktere, teilweise begleitet von vulgärer Sprache und sexuellen Themen. Die Handlung spielt an fiktiven oder realen Orten. Über Spiele ab 18 schreibt die USK: “Diese Spiele erfordern zwingend die Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung. Sie können die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (…) beeinträchtigen.”

Indizierung: Wenn “ab 18” nicht reicht

Die USK kann einem Spiel die Alterskennzeichnung verweigern, wenn bei den Prüfern der Eindruck entsteht, dass es Kriterien der Jugendgefährdung gemäß Paragraph 15 des Jugendschutzgesetzes erfüllt. Darunter fallen Spiele, in denen Personen “in einer die Menschenwürde verletzenden Weise” dargestellt werden. Ebenso dürfen rechtsextreme Symbole – wie das Hakenkreuz – in einem Spiel nicht dargestellt werden.

Verweigert die USK eine Freigabe, kann sie einen Prüfantrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stellen. Diese entscheidet je nach Fall, ein Spiel auf den Index zu setzen (= es zu indizieren), wodurch das Spiel nur noch an Volljährige verkauft und für Minderjährige in keiner Weise mehr zugänglich sein darf (keine Werbung, keine Präsentation im Verkauf). Eine Indizierung verliert nach 25 Jahren ihre Gültigkeit, danach bedarf es einer erneuten Prüfung des Spiels.

Sind die Inhalte des Spiels so drastisch, dass sie in ihrer Darstellung gegen das Grundgesetz verstoßen, kann durch Strafverfolgungsbehörden – beispielsweise Staatsanwaltschaften – die vollständige Beschlagnahme eines Spiels beantragt und durch ein Gericht entschieden werden. Dadurch ist eine Verbreitung generell untersagt, auch an Volljährige. Der Besitz eines beschlagnahmtes Spiels ist hingegen nicht verboten.

Wissenswertes zum Thema

Die USK ist im Grunde ein Dienstleister, der die Alterskennzeichnungen für die Jugendministerien der Länder ausführt. Innerhalb der USK gibt es einen Beirat aus 18 Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppierungen. Darunter sind neben den Jugendministerien beispielsweise die Kultusministerkonferenz, die Kirchen, Jugendverbände und der Bund. Dieser Beirat beschließt die Grundsätze, nach denen die USK die Spiele prüft. Die Spieleindustrie hat in diesem Beirat übrigens auch zwei Stimmen.

Jeder Hersteller, der ein Spiel in Deutschland auf den Markt bringen will, muss dieses bei der USK einreichen, eine bestimmte Kennzeichnungsklasse für das Produkt beantragen (zum Beispiel “ab 12 Jahren”) und es schließlich auf diese Klasse prüfen lassen. Jede Prüfung durch die USK kostet den Hersteller Geld. Geschulte Spieletester befassen sich intensiv für einen bestimmten Zeitraum mit dem Spiel. Um zu gewährleisten, dass den Prüfern dabei kein Inhalt verborgen bleibt und sie das Spiel vollständig erfassen können, stehen ihnen entsprechende Spielhilfen zur Verfügung.

Danach folgt eine umfangreiche Präsentation des begutachteten Spiels gegenüber einem Prüfgremium, das sich aus unabhängigen Pädagogen, Sozialwissenschaftlern, Journalisten und Mitarbeitern in Jugendämtern zusammensetzt. Im Rahmen der Präsentation können die Gremiumsmitglieder das Spiel auch selbst spielen.

Anschließend erhält das Spiel eine Alterseinstufung. Der Hersteller kann diese akzeptieren oder in Berufung gehen und damit ein neues Prüfverfahren einleiten lassen. Es kommt übrigens hin und wieder vor, dass ein Spiel erst nach mehrmaligem Prüfen eine USK-Kennzeichnung erhält.

Steht die USK-Kennzeichnung für ein Spiel fest, ist sie rechtlich bindend. Ein Spiel darf dann nicht an Personen verkauft werden, deren Alter unter der USK-Alterseinstufung liegt. Verstößt ein Händler nachweislich gegen diese Anordnung, drohen Ordnungsstrafen von bis zu 50000 Euro – eine einmalige Sanktion in Europa.

Aufgrund der strengen Bestimmungen im deutschen Jugendschutzgesetz kommt es immer mal wieder vor, dass die Gewaltdarstellung in einem Spiel zu drastisch ausfällt und die USK für den deutschen Markt keine Freigabe erteilt. Dem Spiel droht dann eine Indizierung durch die BPjM. Viele Händler nehmen Spiele ohne USK-Freigabe außerdem nicht in ihr Sortiment.

Für solche Fälle beschneiden viele Hersteller ihre Spiele. Das heißt: Sie entfernen die von der USK angemahnten Inhalte aus der deutschen Fassung, um doch noch eine Freigabe zu erhalten. Dadurch kann es vorkommen, dass in der deutschen Version eines Spiels gegenüber dem ausländischen Original komplette Spielszenen fehlen oder die Gewaltdarstellung deutlich harmloser ist.

Viele volljährige Spieler fühlen sich durch solche Maßnahmen bevormundet und bedienen sich einer einfachen Umgehungsweise: Sie kaufen die ungeschnittene Version des Spiels aus dem europäischen oder internationalen Ausland. Heutzutage ist das dank zahlreichen Online-Shops kein Problem mehr und vollkommen legal, wenn die Käufer mindestens 18 Jahre alt sind. Erkennbar sind ausländische Versionen von Spielen daran, dass sich weder auf ihrer Verpackung noch auf der Spiel-Disc ein Logo, bzw. ein Alterssiegel der USK befindet.

Hin und wieder kommt es vor, dass ein Spiel mit zwei Altersfreigaben bedruckt ist – eine von der USK und eine von der Pan European Game Information, kurz PEGI . Und dann kann es sogar sein, dass diese beiden Altersfreigaben voneinander abweichen. So stuft die USK das Spiel beispielsweise “ab 16″ ein, während die PEGI “ab 18″ empfiehlt.

Grundsätzlich gilt: In Deutschland ist ausschließlich die Freigabe der USK rechtlich bindend. An diese sollten Sie sich also vorzugsweise halten. Des Weiteren urteilt das Gremium der USK eher nach deutschen Ansichten und Wertevorstellungen. Sie entsprechen also eher dem Zeitgeist unserer Gesellschaft. Die PEGI hingegen ist eine Altersfreigabe für den gesamten europäischen Markt und berücksichtigt daher Werte und Normen, die in möglichst vielen Ländern Europas akzeptiert werden. Insbesondere die Darstellung von Sexualität bewertet die PEGI deshalb deutlich strenger als die USK.

Wenn Sie auf zwei unterschiedliche Altersfreigaben stoßen, orientieren Sie sich an der USK.

Quellen und weitere Informationen:

Geschrieben von
... spielt leidenschaftlich an der Konsole seit er mit acht Jahren ein "Sega Master System" geschenkt bekommen hat.

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1 Kommentar

  1. Ab wegschn Jahre damals GTA 5

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